Psychologische Beratung für getrennte Eltern (Umgangsberatung)
Wenn es nach einer Trennung Veränderungen in der Familie gibt, sind wir für Sie als Ansprechpartner da. Wir unterstützen Sie dabei, einvernehmliche Regelungen bezüglich der Kinder zu treffen.

Regelungen über welche bei uns typischerweise gesprochen werden:
- Betreuungs- und Besuchsregelungen
- Verteilung der Elternaufgaben
- Gestaltung des Alltags der Kinder mit beiden Eltern
- Verbesserung der Eltern-Kommunikation
Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Perspektiven des Kindes zu reflektieren, die Elternrolle im Blick zu behalten, Kinder vor Elternkonflikten zu schützen und Veränderungen behutsam einzuleiten.
Die Umgangsberatung ist ein befristetes Angebot und findet in der Regel mit beiden Eltern statt. Einzelberatungen sind ebenfalls möglich, wenn der andere Elternteil nicht bereit ist, an einer gemeinsamen Beratung teilzunehmen, oder wenn ein Elternteil ausschließlich für sich selbst Rat sucht. Die Kinder können, abhängig von ihrem Alter und Entwicklungsstand, aktiv beteiligt werden.
Umgangsberatung kann auch gerichtlich angeordnet werden. In diesem Fall ist das Gerichtsprotokoll Voraussetzung, damit die Beratung beginnen kann.
Kosten
Die Umgangsberatung für Eltern („Beratung und Unterstützung zur Ausübung des Umgangsrechts nach §18, Sozialgesetzbuch VIII“) wird vom Landkreis Lörrach gefördert und kostenfrei angeboten.





